Beitragsordnung

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1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2. Die Mitgliedsbeiträge werden gemäß § 7.1 der Satzung jeweils von der Hauptversammlung beschlossen und treten zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft.

3. Die jährlichen Beiträge an den Verein betragen ab 18.02.2022:

 

Beitrags-
klasse
Mitgliederart Euro
1 Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre    48,00
2 Jugendliche bis 21 Jahre   53,00
3 Erwachsene   88,00
4 Ehepartner   45,00
5 Familien (einschließlich aller Kinder bis 18 J.) 145,00
6

Ab 21 Jahre - Auszubildende, Studenten, FSJ-
Auf Antrag bis höchstens zum 28. Lebensjahr 

 

  53,00
7

Begleitperson Eltern-Kind-Turnen 
gilt ausschließlich für Eltern-Kind-Turnen

  43,00
8 Ehrenmitglieder    0
9 Beiträge für kooperative Mitglieder/Mannschaften
werden vom Vorstand festgelegt
 
10 Beitragsbefreiung: alle Mitglieder, die 50 Jahre im
Verein und keine Ehrenmitglieder sind
11 Zusatzbeitrag für Jugendfußball 15,00

 

4. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechender Begründung dem Kassierer vorzulegen, Änderungen der persönlichen Verhältnisse sind sofort dem Kassierer mitzuteilen.

5. In den Beiträgen nach Ziffer 3. ist die Sportversicherung des WLSB enthalten.

6. Der Einzug der Mitgliederbeiträge erfolgt in der Regel durch Abbuchverfahren über EDV im 1. Quartal jeden Jahres. Beitragskonto des Vereins ist:

DE98 6049 1430 0005 1020 06 bei der VR-Bank Ludwigsburg.

Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.

7. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, erhalten zum 1. März eine Beitragsrechnung. Die Beiträge sind spätestens zum 30. April zur Zahlung fällig.

8. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Beitrag zu entrichten.

9. Der Vereinsaustritt ist gemäß Satzung § 6.2. nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss 6 Wochen vorher beim Vorsitzenden schriftlich erklärt werden.

Bei verspäteten Eingang laufen Mitgliedschaft und Beitragspflicht bis zum nächsten Kündigungstermin weiter.

10. Angebote für Nichtmitglieder

Sportinteressenten, die eine Mitgliedschaft im Verein in Erwägung ziehen, sich zuvor von dem sie interessierenden Sportangebot überzeugen wollen, können bis zu höchstens vier Wochen probeweise an den jeweiligen Übungsstunden teilnehmen. Diese "Schnupperteilnahme" ist gebührenfrei, Versicherungsschutz ist nicht gewährleistet.

Wir empfehlen daher die Mitgliedschaft sofort zu beantragen, die nach vier Wochen gültig wird, wenn kein Einspruch erfolgt.

11. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

12. Diese Beitragsordnung tritt ab 01.01.2015 in Kraft, letzte Änderung durch Beschluss der Hauptversammlung am 18.02.2022.

Der Vorstand