Günstige Mitgliedsbeiträge auf Antrag
Auszubildende, Studenten oder alle, die ein freiwilliges soziales Jahr ableisten und älter als 21 Jahre sind, das 28. Lebensjahr aber noch nicht erreicht haben, können einen günstigeren Beitrag zahlen, wenn sie einen Antrag stellen und einen Nachweis über ihre Tätigkeit erbringen.
Die Anträge sind formlos, aber schriftlich bis zum 15. Februar 2012 bei einem der Vorstände zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
